Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Österreich der Hoval Gesellschaft m.b.H.
1. Geltungsbereich
2. Rechtsgeschäftsabschluss
Ein Rechtsgeschäft wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Hoval Gesellschaft m.b.H. rechtwirksam. Mündliche Nebenabreden sind, sofern sie nicht von Hoval Gesellschaft m.b.H. schriftlich bestätigt werden, rechtsunwirksam.
Angaben in Katalogen, Prospekten, Webseiten etc. der Hoval Gesellschaft m.b.H. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht („Bestellung“), widrigenfalls der Vertrag mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
3. Lieferzeit
4. Preise
5. Stornomöglichkeit
6. Eigentumsvorbehalt
7. Zahlung, Zahlungsverzug
8. Gewährleistungsansprüche
9. Hoval-Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt Hoval Gesellschaft m.b.H. eine Garantie für drei Jahre auf ihre Produkte, dies bezogen auf ordnungsgemässe Funktion und zugesagte Heizleistung. Voraussetzung für die Garantie ist eine fachgerechte Inbetriebnahme durch Hoval Gesellschaft m.b.H.. Diese Garantie gilt ab dem Tag der Erstinbetriebnahme, spätestens aber drei Monate nach Ablieferung, unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlungen seitens des Kunden innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist und unter der Voraussetzung der fachgerechten Installation durch ein hierfür konzessioniertes Unternehmen und Einsatz unter den spezifizierten Rahmenbedingungen (Brennstoff, Kamin, Umgebungsbedingungen, etc.). Die Garantie erlischt, sofern die von Hoval Gesellschaft m.b.H. vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht, nicht fristgerecht oder von keinem hierfür von Hoval Gesellschaft m.b.H. autorisierten Unternehmen durchgeführt werden und vom Kunden die von Hoval Gesellschaft m.b.H. vorgeschriebenen Reinigungsintervalle nicht eingehalten werden. Die Beweislast für die ordnungsgemässe und fristgerechte Durchführung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten trifft denjenigen, der die Garantie gegenüber Hoval Gesellschaft m.b.H. in Anspruch nehmen will. Die Garantie erlischt ebenso, wenn kein von Hoval Gesellschaft m.b.H. autorisiertes Zubehör zum Einsatz kommt oder von einem von Hoval Gesellschaft m.b.H. nicht autorisierten Unternehmen in den Liefergegenstand eingegriffen wird und an diesem Veränderungen durchgeführt werden. Die Garantieleistung von Hoval Gesellschaft m.b.H. umfasst Arbeitszeit und Material. Leistungsort für die Garantieleistung ist das Hoval-Werk. Erweist sich nach Ansicht von Hoval Gesellschaft m.b.H. die Erbringung einer Garantieleistung am Standort des Gerätes als sinnvoll, so wird die Garantieleistung von Hoval Gesellschaft m.b.H. dort erbracht, die Fahrt- und Aufenthaltskosten ausserhalb von Österreich gehen zu Lasten des Kunden. Wird die Garantieleistung im Hoval-Werk erbracht, so ist An- und Abtransport vom Kunden durchzuführen oder zu bezahlen. Die Hoval-Garantie gilt nicht für an das Gerät nicht angebautes, also loses Zubehör wie Pumpen, Stellmotoren, etc.. Die Hoval-Garantie gilt weiters nicht für alle Verschleissteile, das sind insbesondere Filter, Brennerdüsen, Kohlebürsten von Motoren, Kupplungen, Elektroden, Schutzanoden, UV-Sonden und Roste. Die von Hoval Gesellschaft m.b.H. zugesagte Garantie gewährt nur Anspruch auf Reparatur oder Austausch, jedoch keine darüber hinausgehenden Ansprüche wie Schadenersatzansprüche aller Art, welche ausgeschlossen sind.
10. Produktsicherheit
Hoval-Produkte bieten nur jene Sicherheit, die sich auf Grund von Zulassungsvorschriften und bei der Betriebsanleitung entsprechenden Verwendung im Rahmen der von Hoval Gesellschaft m.b.H. definierten Einsatzbedingungen (bestimmungsgemäße Brennstoffe, Einhaltung der bestimmungsgemässen Umgebungsparameter) und unter der Voraussetzung der regelmässigen fachgerechten Wartung und Reinigung erwartet werden kann. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten nur für Endverbraucher.