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Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)

Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)

Welche Maßnahmen werden für bessere Luft und ein gesünderes Leben in Österreich getroffen? In diesem Beitrag befassen wir uns mit einer gesetzlichen Maßnahme: Dem Immissionsschutzgesetz – Luft, kurz: IG-L

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Worum handelt es sich beim IG-L?

Das IG-L ist ein österreichisches Bundesgesetz, welches im Wirkungsbereich der Länder von den jeweiligen Landeshauptleuten durch Verordnungen umzusetzen ist. Ziel ist die Reduktion des Ausstoßes umweltbelastender Luftschadstoffe, insbesondere in Form von Stickstoffdioxid und Feinstaub, für welche in hohem Maße Dieselkraftfahrzeuge (PKW und LKW) verantwortlich sind.

Seit wann gibt es das IG-L?

Beschlossen wurde das IG-L bereits im Jahr 1997. Erster Aufgabenbereich war die Evaluierung von Überschreitungen gesetzlich definierter Immissionsgrenzwerte, die Erhebung der zugrundeliegenden Ursachen und die Schaffung eines wirksamen Maßnahmenkatalogs zur Reduktion von Schadstoffbelastungen. Im Jahr 2010 erfolgte eine umfassende Novellierung, die insbesondere mit Änderungen im Verkehrsbereich auf eine zeitnahe Minimierung der besonders schädlichen Feinstaubpartikel abzielt.

Auf welcher Grundlage ist das IG-L entstanden?

Aktive Umwelt- und Klimapolitik gehört zu den zentralen Aufgabenbereichen der Europäischen Union. Zu den Kernzielen bis 2020 zählen u.a. die Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Ausbau erneuerbarer Energiequellen und die Erhöhung der Energieeffizienz. Daneben haben Studien der letzten Jahre belegt, dass die vom Menschen verursachten Emissionen nicht nur eine mittelbare Gefahr in Form der Klimaerwärmung darstellen, sondern bestimmte Stoffe, insbesondere Stickstoffdioxid und Feinstoffpartikel, erheblich schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Aufgrund ihres leichten Gewichts halten sich diese Partikel in der Luft und dringen aufgrund der geringen Größe tief in die Atemwege ein, wo sie für zahlreiche Erkrankungen verantwortlich gemacht werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Union in mehreren Richtlinien, zuletzt durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG), Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Luftqualität beschlossen, die in Österreich durch das IG-L umgesetzt wurden.

Der „Lufthunderter“ und erste Studien zum IG-L

Lufthunderter In das Bewusstsein der Öffentlichkeit ist das IG-L vor allem durch den im Volksmund so bezeichneten „Lufthunderter“ getreten. Eingeführt wurde eine variable Geschwindigkeitsbeschränkung auf Teilabschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen, die automatisiert aufgrund unterschiedlicher Parameter (z. B. Verkehrslage, Wetterprognose) aktiv wird, um ein Überschreiten der zulässigen Grenzwerte zu vermeiden.

Im Zuge der Einführung des „Lufthunderters“ wurden in Salzburg mehrere Studien durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich einer Temporeduktion von 100 km/h auf 80 km/h eine Verminderung des Stickstoffausstoßes bei PKWs von bis zu 15 % erreicht werden kann.

Runter vom Gas – der Umwelt zuliebe

Wie den Daten der Salzburger Studien zu entnehmen ist, kann durch Einhaltung der durch das IG-L vorgegebenen Tempolimits jeder Verkehrsteilnehmer einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt beitragen. Das Nichtbeachten der Tempolimits stellt daher nicht nur eine Geschwindigkeitsübertretung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, sondern wird zudem als Verstoß gegen das IG-L mit erhöhten Geldbußen geahndet. Seit 1. Jänner 2017 besteht für die Exekutive überdies die Möglichkeit, bei Verstößen mit der Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder der Anbringung von Radklammern vorzugehen.

Umwelt- und Klimaschutz wird bei Hoval großgeschrieben

Darüber hinaus setzt Hoval auch innerbetrieblich zahlreiche Maßnahmen für einen aktiven Klimaschutz; eine eigene Geschäftswagenpolitik definiert hohe ökologische Standards bei der Neuanschaffung von Personen- und Kundendienstfahrzeugen. So darf zum Beispiel der durchschnittliche CO²-Ausstoß eines Verkäuferautos 110 g/km nicht überschreiten.

Im Bewusstsein dieser Verantwortung gegenüber der Umwelt und aus Verpflichtung gegenüber unseren Kindern hat Hoval bereits 2012 den klimaaktiv pakt2020 unterzeichnet. Damit hat sich das Unternehmen freiwillig verpflichtet, bis 2020 weitreichende Maßnahmen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu ergreifen. Insgesamt sollen 830 Tonnen CO2 -Emissionen eingespart werden. Dies entspricht einer CO2 -Reduktion von 41 % – und somit mehr als doppelt so viel wie die im Pakt vorgesehene Mindestersparnis von 16 Prozent.

Gerade als Heizungshersteller sieht sich Hoval in der Verpflichtung einen doppelten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. So kann im Bereich der mit fossilen Brennstoffen gespeisten Heizsysteme durch eine Maximierung der Wirkungsgrade neben einer Kostenreduktion auch eine Minimierung der Umweltbelastung erreicht werden.