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Was Sie schon immer über Gewährleistung und Garantie bei Heizungen wissen wollten

Was Sie schon immer über Gewährleistung und Garantie bei Heizungen wissen wollten

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Der Fernseher flimmert, die Tastatur am Smartphone reagiert nicht oder die Heizung streikt. Szenarien, die sich keiner wünscht, aber dennoch eintreten können. Damit Wärmepumpe, Gasheizung oder Komfortlüftung über Jahre einwandfrei laufen, sind Sie im Störungsfall durch die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie des Herstellers abgesichert – und das ab dem ersten Tag. Nach der Montage durch den Hoval Partner-Installateur vor Ort und den Elektriker erfolgt die fachgerechte Inbetriebnahme durch den Hoval Kundendienst. Dies markiert den Startpunkt der Gewährleistung bzw. Garantie. Doch worin liegt der Unterschied zwischen den beiden Begriffen?

Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen zu Garantie und Gewährleistung haben.

Gewährleistung bei Heizungen- die gesetzliche Pflicht des Herstellers

Bei jedem Gegenstand, den Sie kaufen, – auch bei Ihrer Heizungsanlage – erhalten Sie eine Gewährleistung. Diese ist gesetzlich verankert und für Hersteller wie Hoval verpflichtend. Je nachdem, ob es sich um einen beweglichen Gegenstand (z. B. Handy) oder einen unbeweglichen Gegenstand (z. B. Heizung) handelt, hält die Gewährleistung zwei bzw. drei Jahre. Diese Gewährleistungsfrist sichert die Behebung von Mängeln, die die Heizung bereits bei der Übergabe an den Kunden aufweist – auch wenn der Defekt erst später zum Vorschein kommt. Entstehen die Mängel nach der Übergabe erst grundlegend neu, handelt es sich um keinen Gewährleistungsfall. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Garantie für Abhilfe sorgen.

Heizungsgarantie – die freiwillige Zusatzleistung

Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Unternehmens. So bietet Hoval auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Sicherheit für die Leistung der eingebauten Heizung, Kühlung oder Lüftung in Form von Hoval Garantie-Paketen. Diese sind mit einer Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Jahren verfügbar und enthalten die jährliche Überprüfung bzw. Wartung inklusive Arbeits- und Reisezeit innerhalb Österreichs sowie den kostenlosen Ersatz diverser Verschleißteile. Sollten Störungen im laufenden Betrieb auftreten, werden diese kostenlos von Hoval behoben. Wichtig: Sollte es zu einem Garantieanspruch kommen, weisen Sie bitte alle dokumentierten Wartungsberichte vor.

Regelmäßige Heizungswartung sorgt für Sicherheit

Technische Geräte, wie eine Heizung, bedürfen gesetzlich einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Spezialisten. Bei einem jährlichen Termin wird die Anlage auf Herz und Nieren getestet und gegebenenfalls das eine oder andere Verschleißteil ausgetauscht. Dies gewährleistet einen optimalen Betrieb der Heizung und beugt möglichen Störungen vor. So bleiben Ihnen Kosten, die für ungeplante, aufwendige Reparaturen anfallen würden, erspart.

Hoval Garantie vom ersten Tag an

Als Qualitätsanbieter bietet Ihnen Hoval beim Kauf Ihrer Heizung, Lüftung oder Kühlung automatisch drei Jahre Garantie – vorausgesetzt, die jährliche Überprüfung, im Rahmen eines Hoval Garantie-Paketes oder mittels einmaliger Wartung/Überprüfung, wird vom Profi durchgeführt. Ist dies nicht der Fall, tritt in den ersten drei Jahren die Gewährleistung in Kraft. Für ein Rundum-sorglos-Gefühl über Jahre hinweg schließen Sie bei der Inbetriebnahme ein Garantie-Paket bei Ihrem Kundendiensttechniker ab. Je nach Vertragsdauer bietet dieses Sicherheit für drei, sechs oder zwölf Jahre. Folgende Grundvoraussetzungen müssen für das Inkrafttreten der Garantie gegeben sein:

  • Fachgerechte Installation durch ein konzessioniertes Unternehmen
  • Fristgerechte Einhaltung der vorgesehenen Wartungsarbeiten und Reinigungsintervalle
  • Ausschließlicher Einsatz von Hoval autorisiertem Zubehör
  • Ausschließliches Eingreifen oder Verändern des Produkts durch von Hoval autorisierte Unternehmen
  • Vollständige Bezahlung des Produkts
Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen zu Garantie und Gewährleistung haben.