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Förderung der neuen Heizung: mit wenigen Klicks im Fördermittelrechner zu Ihrer Heizungsförderung

Steht ein Heizungstausch ins Haus, lohnt es sich, nach Förderungen Ausschau zu halten. Mit dem Hoval Fördermittel-Rechner ist es ganz einfach, die geeignete finanzielle Unterstützung für das individuelle Projekt zu finden.

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Die Anzahl der Websites, die Infos zu Förderungen für den Heizungsaustausch zur Verfügung stellen, ist nahezu endlos. Alleine in Österreich gibt es zahlreiche Heizungsförderungen. Kein Wunder, kommen diese doch von den unterschiedlichsten Förderstellen des Bundes, Bundeslands oder auch der Gemeinde selbst. Besonders unterstützt werden umweltfreundliche Heizungsanlagen, aber auch für Sanierungen älterer Öl- und Gaskessel gibt es Fördertöpfe.

Damit Sie den Überblick behalten und die für Sie passenden Förderprogramme finden, stellt Ihnen Hoval eine Onlinesuche für Heizungsförderungen zur Seite – kostenlos und ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten. Der Hoval Fördermittel-Rechner basiert auf einer Datenbank, die alle Infos zu den Programmen verschiedener Fördergeber und Förderschwerpunkte zentral einsammelt und stets auf dem aktuellen Stand (inkl. Sanierungsoffensive 2026) für Sie bereitstellt. 

Mit nur wenigen Klicks Förderung ermitteln

In nur wenigen Schritten finden Sie ihre passende Förderung. So funktioniert der Hoval Fördermittel-Rechner:

  1. Wählen Sie Ihr individuelles Vorhaben (Gasheizung, Ölheizung, Holz- oder Pelletsheizung, Wärmepumpe etc.).
  2. Geben Sie an, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus leben.
  3. Wählen Sie aus, ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
  4. Geben Sie Ihre Postleitzahl, das Baujahr des Objekts und den Stromversorger an.
  5. Sie erhalten ein PDF-Dokument mit allen Förderungen, die auf Ihr Vorhaben zutreffen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und nicht mit der Weitergabe Ihrer Daten an Hoval verknüpft.

Zahlreiche Förderungen für nachhaltige Vorhaben

Öko-Sonder­ausgaben­pauschale

Die Öko-Sonderausgabenpauschale wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, und zwar aufgeteilt auf 5 Jahre - beginnend mit dem Jahr in dem die Förderung ausgezahlt wurde.